ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, DEFINITIONEN, ALLGEMEINES

FULL SMILE – Dental Partner (nachfolgend FSDP) ist ein im Bereich Zahnmedizin tätiges Unternehmen. 

Käufer im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen werden als „Kunde“ bezeichnet. Der Verkauf und/oder die Lieferung von Produkten wird als ,,Ware‘‘, die Parteien dieses Vertrages als „Beteiligte“ bezeichnet. 

A. GELTUNG 

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des §14 BGB bzw. eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts sind. 
  2. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Auftrags zwischen dem Kunden und FSDP sind die vorliegenden AGB ausschließlich und unter Ausschluss etwaiger entgegenstehender, zusätzlicher oder von diesen abweichenden AGB des Kunden auf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen FSDP und dem Kunden anwendbar. Im Übrigen gilt dies auch, sofern vorbehaltlos Leistungen für den Kunden trotz Kenntnis von entgegenstehender, zusätzlicher oder abweichender AGB des Kunden erbracht werden. 
  3. AGB des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn dieser nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 
  4. Die AGB gelten insbesondere für Aufträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren. 

B. AUFTRAGSGEGENSTAND

  1. Auftragsgegenstand ist der Verkauf und die Lieferung von zahnmedizinischen Produkten, insbesondere solche für die dentale Implantologie und Zahntechnik. 
  2. FSDP erbringt für den Kunden ausschließlich Warendienstleistungen, ohne dass ein bestimmtes Ergebnis bzw. ein Erfolg geschuldet wird. 
  3. Angebote von FSDP sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag gebunden. Kundenaufträge an FSDP führen nur bei ausdrücklicher oder schriftlicher Bestätigung durch FSDP oder wenn der Auftrag durch FSDP ausgeführt wurde, zum Vertragsschluss. Sofern mündliche Vereinbarungen, sei es vor oder nach Vertragsschluss, getroffen werden, sind diese nur bei schriftlicher Bestätigung, unter Berücksichtigung der von FSDP ggfls. auferlegten veränderten Bedingungen, wirksam. 
  4. FSDP behält sich bei seitens des Herstellers bedingten Material – oder Konstruktionsveränderungen gegenüber der katalogisierten oder vertraglich vereinbarten Warenbeschreibung vor, den Auftrag anzupassen, soweit der gewöhnliche oder der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt wird oder zugesicherte Eigenschaften betroffen sind. 

C. LIEFERFRIST, LIEFERUNG, GEFAHRTRAGUNG 

  1. Für die Lieferfrist ist die ggfls. individuell vereinbarte Frist, diese kann verbindlich oder unverbindlich sein, bei Annahme des Auftrags maßgeblich. Ist eine unverbindliche Frist vereinbart, kann der Kunde 4 Wochen nach Ablauf des unverbindlichen Termins, sofern keine Frist vereinbart wurde, 4 Wochen nach Auftragsbestätigung schriftlich auf Verzug mahnen.
  2. Sofern verbindliche Lieferfristen, die aus Gründen, die FSDP nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, wird der Kunde durch FSDP hierüber unverzüglich informiert und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind die Beteiligten berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden ist zu erstatten.
  3. Verzugsschadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FSDP beruhen.
  4. Die Lieferung erfolgt am Geschäftssitz von FSDP, der auch Erfüllungsort ist. Die Ware kann auf Verlangen und Kosten des Kunden an dessen gewünschten Bestimmungsort versandt werden (Versendungskauf). Sofern nichts anderes vereinbart wird, kann FSDP die Art der Versendung (Verpackung, Versandart, Auswahl des Transportunternehmens) selbst bestimmen. Kosten für Rücksendungen sind vom Kunden zu tragen.
  5. Spätestens mit der Übergabe der Ware auf den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf diesen über. Im Falle eines Versendungskaufs geht die vorstehende Gefahr auf den Kunden bereits mit Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen oder einer sonstigen zur Versendung bestimmten Person oder Unternehmen über. 

Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, steht diese einer Übergabe oder Annahme gleich. 

  1. Ist der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Umständen, so ist FSDP berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen für z. B. Lagerkosten zu beanspruchen. Pauschal werden hierfür je angefangenen Monat Bereitstellungskosten in Höhe von 0,5 % des Warenlieferwertes fällig, soweit der entstandene Aufwand nicht nachweislich geringer ist. 

Weitergehende Rechte von FSDP, wie z.B. die Kündigung des Vertrages oder der Nachweis eines höheren Schadens bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. 

D. PREIS- UND ZAHLUNGSREGELUNGEN

  1. Sämtliche von FSDP angegebene Preise sind Nettoangaben in EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. 
  2. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der von FSDP erteilten Abrechnung beim Kunden ohne Abzug, innerhalb von 14 Tagen, zur Zahlung fällig. 
  3. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem die Zahlung bei FSDP eingeht.
  4. Etwaige Kosten für Fracht, Verpackung, Wertversicherung, Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
  5. Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Rechnung benannte Konto zu tätigen.
  6. FSDP behält sich vor und ist berechtigt, selbst im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit die Warenlieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Hierüber wird FSDP den Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung informieren. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, sei es durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder ständige oder erhebliche Zahlungsrückstände, dass der Anspruch von FSDP auf den Kaufpreis gefährdet ist, behält sich FSDP sein Recht nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag gem. § 321 BGB, vor.
  7. Die jeweils gültige Preisliste am Tag der Auftragserteilung ist maßgeblich. An diese Preise sind wir im kaufmännischen Verkehr sechs Wochen gebunden. Nach dieser Frist können wir Preiserhöhungen an den Kunden weitergeben, falls sich nach Vertragsabschluss unsere Kosten an unseren Vorlieferanten erhöhen. Dies gilt auch für jegliche Kostensteigerungen, die bei Vertragsabschluss nicht von uns beeinflussbar und einsehbar sind, sofern diese Kostensteigerungen unsere Selbstkosten um mehr als 5% beeinflussen

E. EIGENTUMSVORBEHALT 

  1. FSDP behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung vor. 
  2. Verpfändungen oder Sicherheitsabtretungen der unter Eigentumsvorbehalt veräußerten Ware an Dritte werden hiermit ausgeschlossen. Dritte, die die unter Eigentumsvorbehalt veräußerte Ware von FSDP pfänden, sind unverzüglich durch den Kunden darüber zu informieren, dass es sich um Ware unter Eigentumsvorbehalt handelt. FSDP ist gleichfalls unverzüglich schriftlich vom Kunden über etwaige Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in Bezug auf die Ware zu benachrichtigen. 
  3. Der Kunde ist verpflichtet einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich am selben Tag, an dem der Antrag gestellt wird, anzuzeigen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet die unter Ziffer 1 genannte Ware gegen z.B. Diebstahl, Feuer oder Zerstörung ausreichend zu versichern. Er tritt hiermit etwaige Ansprüche aus den maßgeblichen Versicherungsverträgen an FSDP ab. FSDP nimmt die Abtretung hiermit an. 
  5. FSDP ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder anderweitigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden – unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften – vom Vertrag zurückzutreten und/oder die unter Eigentumsvorbehalt veräußerte Ware herauszuverlangen. Im Falle eines Herausgabeverlangens ist damit nicht zugleich ein Rücktritt verbunden, sofern dieser nicht ausdrücklich erklärt wird.
  6. Der Kunde ist bis auf einen etwaigen Widerruf durch FSDP befugt, die unter Eigentumsvorbehalt veräußerte Ware zu verarbeiten, umzubilden oder zu veräußern. 

Es gelten dann ergänzend folgende Regelungen:

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung oder Umbildung entstehenden Neuerzeugnisse zu deren vollem Wert. Soweit FSDP nach dem Vorstehenden kein Eigentum an dem Neuerzeugnis erwirbt, sind sich FSDP und der Kunde  darüber einig, dass der Kunde FSDP Miteigentum an dem Neuerzeugnis im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) der FSDP gehörenden Ware zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung einräumt. Im Übrigen gilt für das Neuerzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 

(b) Zum Zweck der Sicherung aller bestehenden und künftigen Ansprüche von FSDP aus dem jeweiligen Vertrag werden  Forderungen des Kunden gegen Dritte, die aus der Weiterveräußerung der Ware oder aus der Verarbeitung oder Umbildung der Ware entstehen, vom Kunden sicherheitshalber begrenzt auf den Gesamtbetrag der Ansprüche zzgl. einer Pauschale von 20% auf den Gesamtbetrag der Ansprüche wegen Zahlungsverzugs und etwaiger notwendiger Kosten einer Rechtsverfolgung, an FSDP abgetreten. FSDP nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 2 benannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von FSDP um mehr als 10%, sind auf Verlangen des Kunden ein entsprechender Teil der Sicherheiten nach Wahl von FSDP freizugeben.

(d) Bis auf Widerruf bleibt der Kunde zur Einziehung der gemäß Ziffer 6 (b) an FSDP abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde  wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen Dritter bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an FSDP weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist FSDP berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Überdies ist FSDP berechtigt, nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Dritten zu verlangen oder selbst die Sicherungsabtretung offenzulegen und die abgetretenen Forderungen zu verwerten. 

(e) Im Falle eines berechtigten Interesses hat der Kunde FSDP die zur Geltendmachung von ihren Rechten gegen Dritte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

F. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, sofern die gelieferte Ware mangelhaft ist. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht FSDP zu. Bei zweifachem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 
  2. Hinsichtlich jeglicher Gewährleistungsrechte ist Voraussetzung, dass der Kunde zuvor alle nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt hat. Unterlässt der Kunde die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls ein Mangel durch FSDP arglistig verschwiegen wurde.  Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material, die handelsüblich sind, berechtigen zu keiner Beanstandung.

Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern nach Erhalt schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Bei Fristversäumnis zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von FSDP für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

  1. Eine unsachgemäße Be- oder Verarbeitung der Ware, ebenso wie die unsachgemäße Verwendung durch den Kunden oder durch Dritte führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
  2. Gewährleistungsansprüche für die gelieferte Ware verjähren – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – entgegen der Regelung in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB innerhalb von einem Jahr ab Lieferung der Ware. Ist eine Abnahme vereinbart worden, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

G. HAFTUNG 

  1. Die Haftung von FSDP, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus dem Auftrag wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen wird eine Haftung nur für die Kernleistung, d.h. die unter B Ziffer 1 geschuldete Leistung, also auf den auftragstypischen und vorhersehbaren Schaden übernommen und auf diesen begrenzt. 
  2. Bei leichter oder einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht), wobei die Haftung summenmäßig auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, beschränkt ist. 
  3. Die gesetzliche Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  4. FSDP hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Kunden gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruht. Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung von FSDP entfällt ferner, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von FSDP die Ware oder Teile davon unsachgemäß verändern. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen.
  5. In keinem Fall haftet FSDP in Bezug auf in Warenbeschreibungen, wie z.B. in technischen Dokumentationen oder Katalogen enthaltenen Sachaussagen des Warenherstellers. 
  6. FSDP übernimmt keine Haftung für eine Beratung und Informationen über die Ware oder in Bezug auf ein Erfolgsversprechen.  

 

H. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zwecks Vertragsanbahnung übersandten Unterlagen oder Angebote gemäß der geltenden Bestimmungen zum Datenschutz zu verwahren, insbesondere die Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben sowie diese ausschließlich für Zwecke zu verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übergeben wurden. 
  2. Für Verstöße des Kunden gegen eine oder mehrere Regelungen aus Ziffer 1, aufgrund derer FSDP in Haftung genommen wird, stellt der Kunde FSDP von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen im Innenverhältnis frei.
  3. Weitergehende Freistellungs- und Ersatzansprüche wegen der unbefugten Weitergabe an Dritte bleiben unberührt. 
  4. Die Beteiligten vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt der Geschäftsbeziehung. In diesem Zusammenhang verpflichten sich die Beteiligten, über alle geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere über wechselseitige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, über alle internen Vorgänge und Kenntnisse, strengstes Vertrauen zu wahren und sowohl die jeweiligen Mitarbeiter, als auch von ihnen herangezogene Dritte gleichfalls zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Dies gilt unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus.
  5. FSDP erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Kunden (z.B. Anrede, Name, Adress- und Kommunikationsdaten, Bankverbindungen) zum Zwecke der Anbahnung, Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses. Hierbei hält sich FSDP an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Über folgenden Link https://full-smile.de/impressum/ können die geltenden Bestimmungen eingesehen werden.   

I. KÜNDIGUNG 

  1. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Wichtige Gründe für FSDP können – einzeln oder kumulativ – z.B. nachfolgende Umstände sein:

a) schwerwiegende Vertragspflichtverletzung des Kunden, auf Grund welcher FSDP unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Beteiligten die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. 

b) Verzug des Kunden gegenüber FSDP mit zahlungsfälligen Forderungen mit mehr als 21 Tagen.

c) Vermögensverfall des Kunden (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. ähnlicher Verfahren oder Verpflichtung zur Antragstellung, gleichfalls bei vergleichbaren Verfahren im Ausland) 

  1. Fällt der Tag des Zugangs der Kündigung auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt der diesem Tag folgende Werktag als Zugangstag. Für den Zugang der Kündigung nach 17:00 Uhr deutscher Zeit gilt das Gleiche. 

J. HÖHERE GEWALT  

Bei höherer Gewalt, insbesondere z.B. Streiks und damit unvorhersehbarer Folgen für die Leistungserbringung, werden die Beteiligten für die Dauer der Folgen im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten befreit, ohne dass damit eine Vertragsauflösung einhergeht. Die Beteiligten verpflichten sich von vorbeschriebenen Ereignissen zu informieren und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

K. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein und bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden werden nur insoweit gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. 
  2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
  3. Rechte und Pflichten des Kunden können auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FSDP übertragen bzw. abgetreten werden. 
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, ob der Kunde im In- oder Ausland seinen Geschäftssitz hat und unabhängig vom Erfüllungsort von FSDP für den Kunden, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle rechtliche Auseinandersetzungen, unmittelbar oder mittelbar resultierend aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen FSDP und dem Kunden ist Karlsruhe. 
  6. Eine Klageerhebung durch FSDP am Sitz des Kunden oder einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand bleibt von der Vereinbarung unter H. Ziffer 5. unberührt. 
  7. Sollte eine Regelung dieser AGB teilweise oder vollständig unwirksam, oder nicht durchführbar sein oder eine Regelungslücke aufweisen, bleiben alle übrigen Regelungen der AGB hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.

 

Karlsruhe, Mai 2020